Wussten Sie schon, dass unbehandelte Zitronen nicht unbedingt unbehandelt sind?

Abgeriebene Zitronenschalen sind heute bei vielen Rezepten das I-Tüpfelchen. Dafür scheinen Früchte mit dem Hinweis „unbehandelt“ gut geeignet. Doch diese Angabe besagt nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Sie schließt nicht aus, dass die Früchte während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.

Wussten Sie schon, dass unbehandelte Zitronen nicht unbedingt unbehandelt sind? – Bild von Steve Buissinne auf Pixabay 

Unbehandelt heißt also keineswegs frei von Schadstoffen. Wenn die Oberfläche der Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Wachsen oder mit Konservierungsmitteln gegen Verderb und Austrocknen behandelt wurde, muss dies gekennzeichnet werden. Dann sind Hinweise wie „gewachst“, „konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“ Pflicht. Wer also mit Zitronenschalen kochen oder backen möchte, greift am besten auf Bio-Ware zurück. Diese ist garantiert unbehandelt – der Einsatz von Pestiziden ist im Bio-Anbau ebenso verboten wie das Konservieren oder Wachsen der Früchte.

Quellenangabe:
Verbraucherzentrale NRW
verbraucherzentrale.nrw

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